Finanzanträge an den FSR
Studierende der Fachschaft können zur Finanzierung von der Fachschaft und deren Zusammenhalt dienlichen Veranstaltungen und Tätigkeiten Finanzanträge an den FSR stellen. Eine grobe Hilfestellung, welche Kriterien der FSR verwendet, um über den Antrag zu entscheiden, findest du hier. Generell kann es nicht schaden, vorher eine passende Arbeitsgemeinschaft gegründet zu haben, bei der der Zweck offensichtlich dazu passt, das ist aber nicht nötig. Für den Antrag schreibst du einfach eine formlose E-Mail an den fsr (fsr@inf...), bei der du beschreibst, wie viel Geld benötigt wird (kann auch ein Kostenvoranschlag sein, das dann bitte mit angeben), wofür das Geld ausgegeben wird und warum das den Finanzierungsrichtlinien entspricht. Der FSR wird dann in der nächsten Sitzung darüber entscheiden (oder in Ausnahmefällen in einer der nächsten Sitzungen, falls das Anliegen nicht so dringend ist).
Wenn dein Antrag genehmigt ist, musst du im Anschluss leider zuerst die genehmigten Dinge auslegen und erhältst im Anschluss gegen Vorlage der Rechnung oder Quittung bei der Finanzreferent*in des FSRs deine Auslagen zurückerstattet. Sollte dir das nicht möglich sein, gib das im Antrag an, dann finden wir bestimmt eine Lösung.
Wenn Sachen noch unklar sind, melde dich gerne beim FSR oder deinem Lieblings-FSR-Mitglied.