Stellinger Skateordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K 1 Versionen |
T (Diskussion | Beiträge) K Bot-Edit: link(s) nach Offakamp entfernt |
||
| (Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 8: | Zeile 8: | ||
* Kontra geben darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist. | * Kontra geben darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist. | ||
* Krankenwagen gibt es bei gespaltenem Arsch (Brett zwischen die Backen). | * Krankenwagen gibt es bei gespaltenem Arsch (Brett zwischen die Backen). | ||
* Ramsch gibt es am [[ | * Ramsch gibt es am Offakamp. | ||
== Siehe auch == | |||
[[Stellinger Skatordnung]] | |||
Aktuelle Version vom 17. Mai 2008, 15:43 Uhr
Skaten darf man auf dem Stellinger Campus genausowenig wie Fahrradfahren (glaube ich). Auf dem Parkplatz geht Skaten allerdings in Ordnung.
- Skaten darf jeder, der ein Skateboard besitzt.
- Aus dem Schneider ist man mit einem Ollie.
- Spitzen(unterwäsche) ist bei den Damen gern gesehen.
- Wer bei Beginn des Studiums noch jungfräulich ist sollte spätestens dann Skaten.
- Kontra geben darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
- Krankenwagen gibt es bei gespaltenem Arsch (Brett zwischen die Backen).
- Ramsch gibt es am Offakamp.